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Praxis

PRAXISRÄUME FINDEN
 

PRAXEN FÜR 
MEDIZINISCHE UND THERAPEUTISCHE EINRICHTUNGEN

Der Hamburger Gewerbeimmobilienmarkt stellt medizinische und therapeutische Einrichtungen zunehmend vor Herausforderungen bei der Suche nach passenden Mietflächen. Geeignete Objekte, die sowohl den standortspezifischen als auch den behördlichen Anforderungen für eine Praxisnutzung entsprechen, sind vielerorts rar. Hinzu kommt, dass viele Flächen erst durch gezielte Umbaumaßnahmen – in Abstimmung mit Architekten und Vermietern – zu funktionalen Praxisräumen entwickelt werden können. Das begrenzte Angebot und die oft geringe Markttransparenz erschweren es, solche Potenziale frühzeitig zu erkennen.

"ES TUT GAR NICHT WEH"

Für die erfolgreiche Planung einer Praxisfläche ist es entscheidend, bereits im Vorfeld genau zu definieren, wie viele Behandlungsräume benötigt werden und welche weiteren Funktionsbereiche erforderlich sind. Neben einem Empfangs- und Wartebereich zählen dazu häufig auch ein separater Aufenthaltsraum für Mitarbeitende, getrennte WCs für Patienten und Personal, eventuell ein Labor oder Technikräume – je nach Fachrichtung und Praxisgröße. Jede medizinische oder therapeutische Einrichtung hat ihre eigenen Anforderungen, die sich nicht pauschal übertragen lassen.

 

Wir als erfahrener Berater bringen zwar umfangreiches Wissen über typische Raumkonzepte mit, sind jedoch auf Ihre präzisen Angaben und Prioritäten angewiesen. Nur durch diese enge Abstimmung kann eine Fläche gefunden werden, die langfristig zu Ihren Arbeitsabläufen und zum Praxiserfolg passt.

 

Es lohnt sich – und es tut nicht weh –, diese Überlegungen frühzeitig gemeinsam anzustellen.

HÄUFIGE HERAUSFORDERUNGEN

NUTZUNGSGENEHMIGUNG

Die Umwandlung einer Bürofläche in eine Praxisfläche erfordert in der Regel eine formelle Nutzungsänderung, die durch einen Architekten bei der zuständigen Behörde eingereicht wird. Voraussetzung für die Genehmigung sind häufig eine barrierefreie Erschließung, ausreichend dimensionierte Rettungswege sowie zum Beispiel geeignete Mitarbeiteraufenthaltsräume. Zudem müssen praxisgerechte Ausstattungsmerkmale wie ein hygienischer, gut abwischbarer Bodenbelag und weitere branchenspezifische Anforderungen oftmals berücksichtigt werden.

UMSATZSTEUERBEFREIUNG

Praxen, die überwiegend Kassenpatienten behandeln, können unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuerpflicht befreit werden. Da Gewerbemieten grundsätzlich als Nettobeträge angegeben werden und in der Regel zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer verstanden werden, ist eine steuerbefreite Anmietung nur möglich, wenn der Vermieter auf die Umsatzsteueroption verzichtet. Diese Möglichkeit sollte frühzeitig – idealerweise vor der Besichtigung – mit dem Berater abgestimmt werden, da viele Vermieter aus steuerlichen Gründen auf eine umsatzsteuerpflichtige Vermietung angewiesen sind.

WETTBEWERB / KONKURRENZSCHUTZ

Der Wettbewerbsschutz innerhalb eines Objektes spielt bei der Anmietung von Praxisflächen eine wichtige Rolle, insbesondere wenn bereits eine gleichartige Einrichtung im Gebäude ansässig ist. Eine entsprechende Vereinbarung zum Ausschluss direkter Konkurrenz muss individuell mit dem Vermieter verhandelt werden. Da Vermieter in der Regel selbst kein Interesse an konkurrierenden Praxen im selben Objekt haben, lässt sich ein solcher Schutz oft durchsetzen – er ist jedoch nicht selbstverständlich. In der Praxis führt das Thema Wettbewerbsschutz dazu, dass grundsätzlich geeignete Objekte mit bestehender Branchenüberschneidung häufig von der Shortlist gestrichen werden müssen. Eine frühzeitige Prüfung dieser Rahmenbedingungen spart Zeit und verhindert spätere Interessenskonflikte.

DIE RICHTIGE STANDORTWAHL

IN 4 SCHRITTEN ZU IHRER WUNSCHPRAXIS

Analyse. Vorstellung. Besichtigung. Abschluss.

01

Analyse.

Wir erfassen alle praxisrelevanten Funktionsbereiche: Sprech- und Behandlungszimmer, Empfangs- und Wartebereiche, Personal- und Nebenräume. Unser Fokus liegt auf der strukturierten Bedarfsermittlung im Hinblick auf Flächenaufteilung, Größenverhältnisse und funktionale Abläufe.
Ob Erweiterung, Umzug oder Neugründung – wir erarbeiten mit Ihnen ein klares Anforderungsprofil als Basis für die gezielte Mietflächensuche. Die detaillierte Prüfung medizinischer, technischer und gesetzlicher Anforderungen erfolgt in Zusammenarbeit mit spezialisierten Praxisplanern.

03

Besichtigung.

Nach Auswahl der favorisierten Mietflächen vereinbaren wir einen gemeinsamen Besichtigungstermin. Hierbei bieten wir Ihnen die Möglichkeit, an einem Termin gleich mehrere Objekte hintereinander anzuschauen. Sie erhalten so einen guten Marktüberblick und können sich für die Prüfung einer favorisierten Mietfläche entscheiden.

02

Vorstellung.

Auf Basis Ihres Anforderungsprofils gehen wir für Sie auf die Suche nach passenden Gewerbemietflächen. Wir setzen uns aktiv dafür ein, Ihnen zeitnah praxistaugliche Mietflächen vorzustellen, die den üblichen medizinischen Auflagen gerecht werden. Anschließend wählen Sie aus den vorgestellten Objekten diejenigen aus, die Sie gemeinsam mit uns vor Ort besichtigen möchten, um eine fundierte Entscheidung für Ihre Praxisfläche zu treffen.

04

Abschluss.

Als erfahrener Experte unterstützen wir Sie zielführend bei der Mietvertragsverhandlung. Dabei weisen wir unter anderem auf optimierende Lösungen hin, ohne dabei die Interessen beider Vertragsparteien außer Acht zu lassen. Unser Ziel ist es, stets ein bestmögliches Ergebnis für beide Parteien zu erzielen.

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Rufen Sie mich gerne direkt unter 0172 29 21 364 an oder per Mail anfrage@blank-immo.de

Philipp Blank

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